Hygieneschutzkonzept

Hygieneschutzkonzept für den Verein TC-Schleißheim

Stand: 16.03.2021

 

 

Organisatorisches

  • Durch Vereinsmailings, Vereinsaushänge sowie durch Veröffentlichung auf der Website und in den sozialen Medien ist sichergestellt, dass alle Mitglieder ausreichend informiert sind.
  • Mit Beginn der Wiederaufnahme des Sportbetriebs wurde Personal (hauptamtliches Per-sonal, Trainer, Übungsleiter) über die entsprechenden Regelungen und Konzepte infor-miert.
  • Die Einhaltung der Regelungen wird sporadisch überprüft. Bei Nicht-Beachtung erfolgt ein Platzverweis.
  • Hinweise bzgl. Corona gerechtem Verhalten sind sichtbar am Eingang der Anlage als auch in der Anlage angebracht.
  • Im Falle einer Infektion können alle Mitglieder über email oder Telefon in kurzer Zeit er-reicht werden.

 

 

Generelle Sicherheits- und Hygieneregeln

  • Wir weisen unsere Mitglieder auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen im In- und Outdoorbereich hin.
  • Körperkontakt (z. B. Begrüßung, Verabschiedung, etc.) ist untersagt.
  • Mitglieder, die Krankheitssymptome aufweisen, wird das Betreten der Sportanlage und die Teilnahme am Training untersagt.
  • Mitglieder werden regelmäßig darauf hingewiesen, ausreichend Hände zu waschen und diese auch regelmäßig zu desinfizieren.
  • Nach Benutzung von Sportgeräten werden diese durch die Spieler bzw. Trainer selbst gereinigt und desinfiziert.
  • In unseren sanitären Einrichtungen stehen ausreichend Seife und Einmalhandtücher zur Verfügung. Nach Nutzung der Sanitäranlage ist diese direkt vom Nutzer zu desinfizie-ren.
  • Wo es möglich ist, bestehen unsere Trainingsgruppen aus einem festen Teilnehmer-kreis. Die Teilnehmerzahl und die Teilnehmerdaten werden dokumentiert. Auch der Trai-ner/Übungsleiter hat, wo es möglich ist, feste Trainingsgruppen.
  • Geräteräume werden nur einzeln und zur Geräteentnahme und -rückgabe betreten. Soll-ten dabei mehr als eine Person notwendig sein, gilt eine Maskenpflicht (FFP2).
  • Unsere Mitglieder wurden darauf hingewiesen, dass bei Fahrgemeinschaften Masken im Fahrzeug zu tragen sind.
  • Hinweis auch speziell auf das oberste Gebot: Einhaltung der Abstandsregel von 1,5 m zwischen Personen in allen Räumen einschließlich der sanitären Einrichtungen, sowie beim Betreten und Verlassen der Räumlichkeiten und auf Fluren, Gängen und im Außen-bereich. Personen, für die im Verhältnis zueinander die allgemeine Kontaktbeschränkung nicht gilt, haben die Abstandsregel nicht zu befolgen.
    Auf die Eigenverantwortung bei der Einhaltung der aktuell gültigen Corona Regeln wird hingewiesen.
  • Gastspieler sind nur in Begleitung eines Mitgliedes erlaubt. Das Mitglied hat den Gast-spieler über die besonderen Corona Regeln beim TCS als auch auf die Eigenverantwort-lichkeit bzgl. allgemeiner Corona Regeln zu unterrichten, auf die Aushänge hinzuweisen und die Platzgebühr zu kassieren. Die Kontaktdaten sind vor dem Spiel beim Zahlen der Platzgebühr zu notieren. Dafür ist das Mitglied verantwortlich.

Bzgl. Nutzung der Umkleiden und Duschen gilt übergeordnet die gesetzliche Vorschrift (Ob, und unter welchen Voraussetzungen die Nutzung erlaubt ist).

 

 

Maßnahmen vor Betreten der Sportanlage

  • Vor Betreten der Sportanlage werden Mitglieder und Gäste bereits auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern hingewiesen.
  • Eine Nichteinhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern ist nur den Personen gestattet, die generell nicht den allgemeinen Kontaktbeschränkungen unterzuordnen sind (z. B. Ehepaare).
  • Auf eine Maskenpflicht im Freien wird verzichtet, da vehement auf die Einhaltung der 1,5 m Abstandsregel hingewiesen wird.
  • Evt. Besucher auf der Anlage haben sich in einer Kontaktliste einzutragen. Darauf wird am Eingang hingewiesen. Die Kontakliste hängt auf der Eintragungstafel, gut sichtbar.

 

 

Clubhaus und sanitäre Einrichtungen

  • Bei Betreten des Clubhauses gilt Maskenpflicht (FFP2) (Aushang). Somit auch auf der Toilette, Küche und Umkleide.
  • Bei Betreten des Clubhauses sind die Hände zu desinfizieren (Aushang). Mittel steht sicht-bar neben der Eingangstür bereit
  • Es sind max. 2 Personen gleichzeitig im Clubhaus (Aufenthaltsbereich / Schankbereich) plus max. 2 Personen in der Küche erlaubt (Aushang)
  • Weiter sind je max. 2 Personen in den Umkleiden (Damen/ Herren) erlaubt. Wegen der Enge in der Dusche wird darauf hingewiesen, dass jeweils nur einzeln geduscht werden darf. (Aushang)
  • Tische und Stühle sind nach Gebrauch zu desinfizieren (Aushang). Mittel steht sichtbar bereit.
  • Die Toiletten sind mit Flüssigseife und Einmalhandtücher ausgestattet
  • Anleitung zum richtigen Händewaschen ist ausgehängt.
  • Türgriffe Eingang, Toiletten, Kühlschrank und Kontaktfläche bei der Kasse werden einmal am Tag desinfiziert.
  • Auf ausreichende Belüftung des Clubhauses und der sanitären Einrichtungen ist zu ach-ten. Hierzu bleibt die Eingangstüre offen, solange das Clubhaus am Tag genutzt wird. (Darauf zu achten hat der Kioskbetreiber).
  • Die Reinigung des Clubhauses erfolgt 3 mal die Woche.

 

 

Zusätzliche Maßnahmen im Wettkampfbetrieb

  • Generell gilt die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5m. Der Mindestabstand kann lediglich bei der Sportausübung unterschritten werden.
  • Sämtliche Wettkämpfe werden dokumentiert, um im Falle einer Infektion eine Kontakt-personenermittlung sicherstellen zu können. Dazu zählen auch die Kontaktdaten des gas-tierenden Vereins sowie zur Durchführung notwendiger Personen (z. B. Schiedsrichter). Die Verantwortung für die Datenerfassung liegt beim gastgebenden Verein.
  • Am Wettkampf dürfen nur Athleten teilnehmen, welche keine Krankheitssymptome vorweisen, in den letzten 14 Tagen keinen Kontakt zu einer infizierten Person hatten oder innerhalb der letzten 14 Tage in keinem Risikogebiet waren.
  • Der Heimverein stellt sicher, dass der Gast-Verein über die geltenden Hygieneschutz-maßnahmen informiert ist.
  • Der Heimverein ist berechtigt, bei Nicht-Beachtung der Hygieneschutzmaßnahmen ein-zelne Personen vom Wettkampf auszuschließen und von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen.
  • Die Heim- und Gastmannschaft betreten die Spielfläche getrennt voneinander
  • Die zur Durchführung des Wettkampfs notwendigen Sportgeräte und weitere Materialien werden vor und nach dem Wettkampf ausreichend gereinigt und desinfiziert.
  • Unnötiger Körperkontakt (z. B. Jubel, Abklatschen, etc.) wird vermieden.
  • Der Zugang zur Spielfläche ist für Zuschauer untersagt.

 

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